Im November vergangenen Jahres töte Mohammed V. aus Hannover eine 24-jährige Krankenschwester mit 50 Messerstichen. Und als ob das für die Eltern des Opfers nicht schon schlimm genug ist, soll der 54-jährige Iraner für schuldunfähig erklärt werden. Seit Donnerstag muss er sich vor dem Landgericht Hannover verantworten.
Medienberichten zufolge soll zu laute Musik der Grund für den Tod von Sarah S. gewesen sein. Als die Situation eskalierte, zog der Iraner offenbar ein Küchenmesser und stach 50 Mal auf die junge Frau ein. Paranoide Schizophrenie soll Mohammed V. dazu getrieben haben, Sarah S. zu töten. Weil Mohammed V. derzeit als schuldunfähig gilt, droht ihm nun statt Haft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das ist das Ergebnis eines vorläufigen Gutachtens und bedeutet für die Eltern des Opfers im Klartext: der 54-jährige Iraner ist kein Mörder, sondern schuldunfähig.
Ob das Ergebnis des vorläufigen Gutachtens zur Schuldfähigkeit des 54-jährigen Iraners Gültigkeit hat und Mohammed V. tatsächlich psychisch krank und damit schuldunfähig ist, müssen die Kammer des Landgerichts Hannover und ein Sachverständiger abschließend klären. Für die Hauptverhandlung sind noch drei weitere Prozesstage angesetzt.